Aktuelles


Bauabschnitt Risslersberg / Finkenacker

Die Erweiterung des Elzacher Wärmenetzes steht nun mit der Erschließung des Areals Rißlersberg/ Finkenacker kurz vor dem Start.

Ende letzter Woche ist bei unserer Geschäftsstelle der Bewilligungsbescheid über einen BAFA-Zuschuss in Höhe von maximal 40% eingegangen. Die Fördermittel entstammen dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und werden für die Realisierung der Hauptleitung genutzt. Die Genossenschaft hat die Eigentümer über den weiteren Fortgang der Maßnahmen informiert. Bis die ersten Baumaßnahmen sichtbar sein werden, sind Verträge mit den ausführenden Unternehmen zu schließen, einige regulatorische Maßnahmen einzuleiten und die Zwischenfinanzierung zu sichern.

Es wird ein Baubeginn ab Mitte April angestrebt.


Relativ zeitgleich gingen beim Aufsichtsratsvorsitzenden die Prüfberichte des baden-württembergischen Genossenschaftsbands ein.

Der gesamte Bericht kann bei Interesse, nach Anmeldung, beim Aufsichtsratsvorsitzenden im Rathaus eingesehen werden. 


kleine Statistik 

Wir freuen uns über aktuell 454 Wärmeabnehmer.

 

284 davon haben uns die Zählerstände online übermittelt. 

  79 haben uns die Werte per Mail, handschriftlich oder telefonisch durchgegeben. 

 

Das entspricht einer Rücklaufquote von rd. 80%!  DANKESCHÖN!

Einige Anschlussnehmer haben wir per Mail nicht erreicht, bei anderen wurden Unstimmigkeiten im Datenabgleich festgestellt.

 

Bei etwa 120 Anschlüssen sind daher die Daten nochmals zu erheben. Dieser Abgleich erfolgt derzeit. Wir bitten um Ihre Mithilfe. 

 

Übrigens: zum Jahreswechsel wurden 40 Wärmemengenzähler durch neue ersetzt. Unseren Technikern gilt dafür unser besonderer Dank!



Generalversammlung 2023

Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Die Anwesenden haben wie folgt abgestimmt, jeweils einstimmig:

  • Der Jahresüberschuss 2022 von Euro 1.685,67 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
  • Die Vorstandschaft wird für Ihre Tätigkeit 2022 entlastet
  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für ihre Tätigkeit 2022 entlastet
  • Der vorgeschlagenen Wärmepreisanpassung von bisher 9,0 Cent/ kWh auf 11,0 Cent/kWh netto ab dem 01.01.2024 wird zugestimmt.

Hier finden Sie die während der Generalversammlung gezeigte Präsentation. 

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Präsentation zur Generalversammlung
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Die Nahwärmegenossenschaft Elzach e.G. lädt Sie sehr herzlich zur diesjährigen Generalversammlung am 26.09.2023 um 19:00 Uhr in das Haus des Gastes ein.

Stimmberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der Nahwärmegenossenschaft. Falls Jemand im Verhinderungsfall einen Vertreter entsendet, muss dieser eine unterschriebene Vollmacht mitbringen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unten. 

 

 

Tagesordnung

01. Begrüßung und Vorwort des Aufsichtsratsvorsitzenden

02. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022

03. Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses 2022

04. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2022

05. Prüfbericht des Genossenschaftsverbandes

06. Entlastung der Mitglieder des Vorstands

07. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 

08. Risikomanagement

09. Wärmepreisanpassung zum 01.01.2024

10. Künftige Projektentwicklung

11. Sonstiges, Wünsche und Anträge

 

Mit freundlichen Grüßen

Roland Tibi

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Vollmacht
bei Bedarf Dokument bitte herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben zur Versammlung mitbringen
20230926 Vollmacht für Generalversammlun
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Information zur Entlastung bei Fernwärme

01.03.2023

Ab 2023 greift die von der Bundesregierung beschlossene Strom- und Gaspreisbremse, auch bei Wärmenetzen. Wir werden bei den monatlichen Abschlagszahlungen die entsprechenden Entlastungen berücksichtigen. Für die Wärmeversorgung gilt: Für 80 % des normalen Verbrauchs dürfen brutto höschstens 9,5 Cent pro KWh berechnet werden. Diese Preisbremse gilt für das gesamte Jahr 2023 (Jan - Dez) und kann bis April 2024 verlängert werden. Den Berechnungen zugrundegelegt wird Ihr Verbrauch von 2022. 

Während der Generalversammlung am 29.07.2022 wurde eine Anhebung des Nettopreises auf 9 ct/kWh beschlossen.

Um die Heizkosten zusätzlich abzufedern, senkte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas sowie Fernwärme von 19 auf 7 Prozent, und zwar für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Der Bruttopreis pro Kilowattstunde beläuft sich damit auf 9,63 cent. Das bedeutet also eine Entlastung von 0,13 ct/kWh für unser Elzacher Wärmenetz.


Zahlen & Daten

Für 2022 haben wir folgende Daten ermittelt:

 

Erzeugung 2022

Wärmeerzeugung:    13.987 MWh

Stromerzeugung:            905 MWh

Hackschnitzelanteil:         88,5 %

Wärmerückgewinnung:  10,8 %

Heizölanteil:                       ~0,7 % (96,04 MWh)

 

In Summe wurden - rein rechnerisch - durch das Ersetzen von ca. 1,398 mio L Heizöl etwa 3.720 t fossil gebundenes CO2 eingespart.

Den Nachweis für den Primärenergiefaktor und weitere Informationen finden Sie hier.


Dezemberhilfe und befristete Umsatzsteuerabsenkung

DEZEMBERHILFE 

Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der Energiekrise und Unterstützung der Bürger das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erlassen. Ziel ist eine einmalige staatliche Entlastung bis zur Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse. Davon profitieren auch die Kunden der Nahwärmegenossenschaft Elzach eG. Deren Aufsichtsrat und Vorstandschaft haben in einer gemeinsamen Sitzung am 24.11. die konkrete Umsetzung der Soforthilfe beschlossen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 EWSG wird die Genossenschaft auf den Einzug der für den Monat Dezember 2022 vereinbarten Abschlagszahlung verzichten. Die Anschlussnehmer, die das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen, müssen nichts unternehmen. Kunden, welche selbstständig die Zahlung des Wärme-Abschlags veranlassen, werden gebeten, rechtzeitig ihren Dauerauftrag auszusetzen bzw. für den Monat Dezember 2022 keine Abschlagszahlung zu leisten. Sollten dennoch manuelle Zahlungen eingehen, werden diese noch im Dezember zurückerstattet. Die entgangenen Einnahmen werden der Genossenschaft aus Finanzmitteln des Bundes zurückerstattet.

FAQ -Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

 

HINWEIS ZUR DATENWEITERGABE

Im Rahmen des Erstattungsverfahrens ist es erforderlich, personenbezogene Daten an einen externen, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragten Dienstleister weiterzugeben, damit dieser die Plausibilität des Erstattungsanspruchs prüfen kann. Zu diesen Daten gehören gemäß § 9 Abs. 5 EWSG die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums sowie die Höhe des im September 2022 geleisteten Abschlags. Außerdem müssen Daten zu den zugrundeliegenden Kundenbeziehungen übermittelt werden.

BEI VERMIETUNG

Sollten Sie Ihr Eigentum vermieten, weisen wir darauf hin, dass Sie gemäß § 5 Absatz 1 EWSG verpflichtet sind, die Entlastung für die laufende Abrechnungsperiode an den Mieter weiterzugeben und diesen unverzüglich in Textform über die erhaltenen Informationen sowie über die Höhe der die Höhe der Entlastung zu unterrichten (§ 5 Absatz 2 EWSG).


BEFRISTETE ABSENKUNG DES UMSATZSTEUERSATZES

Zusätzlich werden die Wärmekunden von einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes profitieren. Entscheidend für diese, für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis 01. April 2024 geltende Maßnahme, ist der Zeitpunkt der Ablesezeitraums (BGBl 2022 I S. 1743). Dieser ist für die Wärmelieferungen 2022 der 31.12.2022. Die Umsatzsteuerabsenkung von 19% auf 7% findet daher auf das komplette Wärmejahr 2022 Anwendung. Die Wärmekunden müssen nichts unternehmen, da die Umsatzsteuersenkung in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt wird. Die Abrechnung erfolgt im kommenden Januar. ... Bundesfinanzministerium


ENERGIESPAREN WEITERHIN GEBOT DER STUNDE

Unabhängig von den Entlastungen können alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in den aktuell, sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich herausfordernden Zeiten, durch einen bewussten Umgang mit Energie ihren Geldbeutel schonen und einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. .... mehr zu diesem Thema

Tipps & Tricks zum Energiesparen

Ortenauer Energieexperte beantwortet im BZ-Talk vom 08.09.2022 Leserfragen. Dauer ca. 35 min. 

  • Heizung entlüften
  • Stufe 3 entspricht etwa 20 Grad Celsius Raumtemperatur,   Stufe 2 = ca. 16 Grad Celsius.
    Beim nebenstehenden Bild ist die Soll-Temperatur auf 18 Grad Celsius eingestellt.
    Ist diese Temperatur erreicht, schaltet der Thermostat die Heizleistung ab.
  • weiterer Link

Eine private Initiative wie die Nahwärmegenossenschaft Elzach sei ein wichtiger Beitrag für die Energieversorgung unter Verwendung regionaler natürlicher Ressourcen, so der SPD-Landesvorsitzender und Fraktionssprecher Andreas Stoch während seines Besuchs in Elzach am 29. September. Karl Weber und Martin Wisser berichteten von den Anfängen der Nahwärmeversorgung und ihrem Ausbau. "Wir sparen 1,5 Millionen Liter Heizöl im Jahr", sagte Weber. "Unser Brennmaterial bekommen wir aus einem Umkreis von 15 Kilometern". Die Asche, das einzige Abfallprodukt, werde zu Waldkalk aufbereitet. "Es ist kein Modell für Stuttgart oder für andere Großstädte, aber für den ländlichen Raum schon", so Martin Wisser. ... zum Artikel der BZ ... Im Elztäler Wochenbericht (S. 24) wird ergänzend erwähnt, dass die aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt auch nicht spurlos an der Nahwärmegenossenschaft vorbei gingen. Das mit Pellets betriebene Blockheizkraftwerk musste  vorerst stillgelegt werden, da sich das Heizmaterial zu stark verteuert hat. Damit entfällt der Erlös durch die Stromproduktion.  


E i n l a d u n g

 

Die Nahwärmegenossenschaft Elzach e.G. lädt am 29.07.2022 um 19:00 Uhr im Haus des Gastes zur Generalversammlung ein.

Stimmberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der Nahwärmegenossenschaft.

Falls Jemand im Verhinderungsfall einen Vertreter entsendet, muss dieser eine unterschriebene Vollmacht (siehe nebenstehend) mitbringen. 

 

Tagesordnung

01. Begrüßung und Vorwort des Aufsichtsratsvorsitzenden

02. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2021

03. Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses 2021

04. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2021

05. Entlastung der Mitglieder des Vorstands

06. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

07. Neuwahl des Aufsichtsrates und Bestellung des Vorstandes

08. Risikomanagement

09. Wärmepreisanpassung

10. Vorstellung der nächsten Teilschritte im Projekt

11. Sonstiges, Wünsche und Anträge

 

Mit freundlichen Grüßen

Roland Tibi

Aufsichtsratsvorsitzender

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Präsentation zur Generalversammlung 2022
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gefasste Beschlüsse

  • Die Versammlung beschließt einstimmig den im Geschäftsjahr 2021 erzielten Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
  • Die Versammlung entlastet den Gesamtvorstand einstimmig.
  • Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erteilen dem Aufsichtsrat einstimmig die Entlastung.
  • Roland Tibi, Gernot Limberger, Johannes Becherer, Karlheinz Disch und Christof Schill werden jeweils einstimmig von der Versammlung als Aufsichtsräte gewählt. Alle Gewählten nehmen ihre Wahl an.
  • Zu Vorständen der Nahwärmegenossenschaft werden durch den Aufsichtsrat vorge-schlagen und jeweils einstimmig bestellt:Nikolaus Dufner, Peter Haiß, Karl Weber und Martin Wisser.
  • Der vorgeschlagenen Wärmepreisanpassung, (netto) von bisher 8,5 Cent/kWh auf 9 Cent/kWh ab 01.01.2023, wird durch die Versammlung bei einer Enthaltung zugestimmt.


Ergebnisse zur Wahl des neuen Aufsichtsratsmitgliedes und zur Abstimmung der Beschlüsse, Entlastungen

am 23. November 2021 informierte die Vorstandschaft den Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Jahreshauptversammlung 2020. 

Die Rücklaufquote betrug erfreuliche 60,6%. Insgesamt gingen 223 Rückmeldungen ein, 6 waren ungültig.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch den Aufsichtsrat nahmen bei jeweils zwei Enthaltungen und Gegenstimmen 213 Mitglieder zustimmend zur Kenntnis. Der Übertragung  des positiven Jahresergebnisses von 2.601,22 Euro auf das laufende Wirtschaftsjahr wurde mit demselben Ergebnis zugestimmt.

Beide Gremien erfuhren für ihre Tätigkeit im zurückliegenden Jahr entsprechend Entlastung. Das dadurch vermittelte Vertrauen motiviert die Verantwortlichen, sich auch weiterhin für das gemeinsame Unternehmen im Sinne einer nachhaltigen, klimafreundlichen und sicheren Wärmeversorgung in Bürgerhand zu engagieren.


Jahreshauptversammlung 2021 erneut in schriftlicher Form

Aufsichtsrat und Vorstandschaft haben die Entwicklung der Pandemie lange verfolgt und sich nach intensiver Beratung für eine schriftliche Durchführung der Jahreshauptversammlung entschieden. 

Folgende Agenda soll dabei abgearbeitet werden:

  1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2020 (Technik, Ausbaustand, Zukunft)
  2. Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses 2020
  3.  Vorstellung und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
  4. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates
  5. Vorstellung der nächsten Teilschritte im Projekt
  6. Risikomanagement und Organisation
  7. Antworten auf schriftlich eingereichte Fragen der Mitglieder
  8. Sonstiges

Bis 22. Oktober 2021 haben Sie die Möglichkeit, uns vorab Ihre Wünsche, Fragen und Anregungen in schriftlicher Form zuzusenden: 

per Post an: Nahwärmegenossenschaft Elzach eG, Industriestrasse 1, 79215 Elzach

oder per mail: info@nahwaerme-elzach.de  

Am 05. November 2021 planen wir, Ihnen sämtliche Unterlagen samt unserer Antworten auf Ihre Fragen und Anregungen zu verschicken.

Bis zum 19. November 2021 erbitten wir Ihre Zustimmung zum Jahresabschluss und Ihr Votum bezüglich der Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates an die Geschäftsstelle im Freiumschlag zurück.

 


Neue CO2-Abgabe verteuert Heizen mit fossilen Brennstoffen

Um mittelfristig von den fossilen Brennstoffen wegzukommen und die Klimaziele durch eine CO2 Reduktion zu erreichen, hat die Bundesregierung eine CO2 Abgabe beschlossen, die seit Beginn des Jahres 2021 erhoben wird. Während die Abgabe dieses Jahr pro Tonne CO2 noch 25 € beträgt, steigt sie jährlich (2022: 30 €, 2023: 35 €, 2024: 45 €) auf 55 € /t CO2 im Jahre 2025. Beim Heizen mit regenerativen Energieträgern fällt die Abgabe hingegen nicht an. Die Nutzung der Nahwärme spart damit bares Geld: bei einem Verbrauch von beispielsweise 3.000 l Heizöl pro Jahr bedeutet das eine Ersparnis von rd 200 € in diesem Jahr, 2025 hingegen schon rd. 450 €. Ganz abgesehen davon wissen wir alle nicht, wie sich, insbesondere vor dem wirtschaftlichen Hintergrund der Corona-Pandemie, der Ölpreis entwickeln wird.


Neue Förderrichtlinien ab 2021

Zum 01.01.2021 ist der erste Baustein des neuen Förderprogramms Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start gegangen. Danach ist eine Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Anschluss an ein Nahwärmenetz einheitlich mit 35 % möglich. Der Fördersatz erhöht sich um weitere 10 % auf 45 %, wenn eine ineffiziente Ölheizung durch den Anschluss ersetzt wird. Neben den eigentlichen Kosten des Hausanschlusses und der Übergabestation sind alle weiteren dadurch entstehenden Kosten umfasst. Durch die neue Förderung über die BAFA erhöht sich die Förderquote um rd. 4 %. Aktuell lassen wir von der finanzierenden Bank prüfen, ob eine kumulative Förderung möglich ist, da das bisher angewandte Förderprogramm der KfW weiterhin gültig bleibt. Eine Einschränkung ist dabei mit in das Gesetz aufgenommen. Es ist nunmehr zwingend die Einschaltung eines Energie-Effizient-Experten notwendig.

Bundesförderung für effektive Wärmenetze (BAFA)

Übersicht KfW Programme für Privatpersonen und Unternehmen


Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, den Stand ihres Wärmezählers der Nahwärmegenossenschaft elektronisch übermitteln zu wollen.  Der für diese Form der Datenerhebung vorgesehene Zeitraum ist leider überschritten.

Um die nach der Abfrage erforderlichen Hausbesuche koordinieren zu können, mussten wir die Abfrage nun schliessen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steuerbüro Wisser in Elzach. Vielen Dank!

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe!

 

161 Mitglieder haben den Stand ihres Wärmezählers elektronisch übermittelt

110 Mitglieder haben die schriftliche Variante der Datenerhebung genutzt. 

 

Das entspricht einer fantastischen Rücklaufquote von über 87%!

Ein super Zeichen für unsere Gemeinschaft und Solidarität. DANKE!



07.06.2020 Mehrwertsteueränderung

Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corana-Krise vom 29.06.2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – (BGBl. I 2020 S.1512) wurde die Senkung der Umsatzsteuer beschlossen. Die Änderung tritt zum 01.07.2020 in Kraft und ist bis zum 31.12.2020 befristet.

 

Wir werden die Umsatzsteuer-Senkung vollständig an unsere Kund*innen weitergeben. Sie brauchen dafür nichts zu unternehmen. Die Berechnung des verringerten Umsatzsteuersatzes wird automatisch in der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. Die geleisteten Abschläge werden in der gezahlten Höhe von der Jahresrechnung abgezogen.

 


NEU: TELEFONNUMMER HEIZZENTRALE: 9 2 4 4 7 2 5


unser Serviceteam erreichen Sie, zB bei Störungen, unter obiger Rufnummer. Eine entsprechende Rufweiterleitung ist eingerichtet.



erfreuliches Interesse beim Tag der offenen Tür

Groß war der Zulauf, das Interesse und der Zuspruch am Tag der offenen Tür der Heizzentrale.

Zum offiziellen Beginn begrüßte der Aufsichtsratsvorsitzende BM Tibi seine anwesenden Bürgermeisterkollegen, den Klimaschutzbeauftragten des Landkreises, Vertreter aus dem Gemeinderat, der ausführenden Firmen, der Banken, die Mitglieder des Aufsichtsrats und die Vorstände, deren Arbeit er lobend hervorhob. Vorstandsmitglied Peter Haiß gab einen kurzen Abriß über die Entstehung und den geplanten Fortgang des Nahwärmeprojekts und dankte allen Beteiligten, dem Ingenieuren Berghoff und Hölken, allen Helfern, Interessierten und der Bevölkerung für deren Verständnis hinsichtlich der Belästigungen, welche durch die Baumaßnahmen zwangsläufig entstehen. Passend zu diesen untermalte die Baggerband der Stadtmusik Elzach die Veranstaltung.

Den ganzen Tag über fanden Führungen durch die Heizzentrale und interessante Fachgespräche statt.    



Beteiligungserklärung - das Formular kann am PC ausgefüllt werden. Danach ausdrucken, unterschreiben und bei der Genossenschaft einreichen

aktualisierter Wärmeliefervertrag - Änderung der Wartungsklausel entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.06.18

Bei der Koordination der weiterführenden Baumaßnahmen sind folgende Termine zu berücksichtigen

  • 11. November: Martinimarkt mit verkaufsoffenem Sonntag
  • 08. Dezember: Jahrmarkt

Wir versuchen die Beeinträchtigungen, die durch die Baumaßnahmen entstehen, so gering wie möglich zu halten und bitten die Bevölkerung um Verständnis.



gelungene Fassadengestaltung
gelungene Fassadengestaltung