Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Die Anwesenden haben wie folgt abgestimmt, jeweils einstimmig:
Hier finden Sie die während der Generalversammlung gezeigte Präsentation.
Die Nahwärmegenossenschaft Elzach e.G. lädt Sie sehr herzlich zur diesjährigen Generalversammlung am 26.09.2023 um 19:00 Uhr in das Haus des Gastes ein.
Stimmberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der Nahwärmegenossenschaft. Falls Jemand im Verhinderungsfall einen Vertreter entsendet, muss dieser eine unterschriebene Vollmacht mitbringen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unten.
Tagesordnung
01. Begrüßung und Vorwort des Aufsichtsratsvorsitzenden
02. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022
03. Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses 2022
04. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2022
05. Prüfbericht des Genossenschaftsverbandes
06. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
07. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
08. Risikomanagement
09. Wärmepreisanpassung zum 01.01.2024
10. Künftige Projektentwicklung
11. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Mit freundlichen Grüßen
Roland Tibi
01.03.2023
Ab 2023 greift die von der Bundesregierung beschlossene Strom- und Gaspreisbremse, auch bei Wärmenetzen. Wir werden bei den monatlichen Abschlagszahlungen die entsprechenden Entlastungen berücksichtigen. Für die Wärmeversorgung gilt: Für 80 % des normalen Verbrauchs dürfen brutto höschstens 9,5 Cent pro KWh berechnet werden. Diese Preisbremse gilt für das gesamte Jahr 2023 (Jan - Dez) und kann bis April 2024 verlängert werden. Den Berechnungen zugrundegelegt wird Ihr Verbrauch von 2022.
Während der Generalversammlung am 29.07.2022 wurde eine Anhebung des Nettopreises auf 9 ct/kWh beschlossen.
Um die Heizkosten zusätzlich abzufedern, senkte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas sowie Fernwärme von 19 auf 7 Prozent, und zwar für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Der Bruttopreis pro Kilowattstunde beläuft sich damit auf 9,63 cent. Das bedeutet also eine Entlastung von 0,13 ct/kWh für unser Elzacher Wärmenetz.
Für 2022 haben wir folgende Daten ermittelt:
Erzeugung 2022
Wärmeerzeugung: 13.987 MWh
Stromerzeugung: 905 MWh
Hackschnitzelanteil: 88,5 %
Wärmerückgewinnung: 10,8 %
Heizölanteil: ~0,7 % (96,04 MWh)
In Summe wurden - rein rechnerisch - durch das Ersetzen von ca. 1,398 mio L Heizöl etwa 3.720 t fossil gebundenes CO2 eingespart.
Den Nachweis für den Primärenergiefaktor und weitere Informationen finden Sie hier.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe bei der Übermittlung der Zählerstände!
Der Verbrauch wird nun errechnet. Sie erhalten in wenigen Wochen die detaillierte Jahresendabrechnung 2022.
Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der Energiekrise und Unterstützung der Bürger das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erlassen. Ziel ist eine einmalige staatliche Entlastung bis zur Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse. Davon profitieren auch die Kunden der Nahwärmegenossenschaft Elzach eG. Deren Aufsichtsrat und Vorstandschaft haben in einer gemeinsamen Sitzung am 24.11. die konkrete Umsetzung der Soforthilfe beschlossen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 EWSG wird die Genossenschaft auf den Einzug der für den Monat Dezember 2022 vereinbarten Abschlagszahlung verzichten. Die Anschlussnehmer, die das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen, müssen nichts unternehmen. Kunden, welche selbstständig die Zahlung des Wärme-Abschlags veranlassen, werden gebeten, rechtzeitig ihren Dauerauftrag auszusetzen bzw. für den Monat Dezember 2022 keine Abschlagszahlung zu leisten. Sollten dennoch manuelle Zahlungen eingehen, werden diese noch im Dezember zurückerstattet. Die entgangenen Einnahmen werden der Genossenschaft aus Finanzmitteln des Bundes zurückerstattet.
FAQ -Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Rahmen des Erstattungsverfahrens ist es erforderlich, personenbezogene Daten an einen externen, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragten Dienstleister weiterzugeben, damit dieser die Plausibilität des Erstattungsanspruchs prüfen kann. Zu diesen Daten gehören gemäß § 9 Abs. 5 EWSG die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums sowie die Höhe des im September 2022 geleisteten Abschlags. Außerdem müssen Daten zu den zugrundeliegenden Kundenbeziehungen übermittelt werden.
Sollten Sie Ihr Eigentum vermieten, weisen wir darauf hin, dass Sie gemäß § 5 Absatz 1 EWSG verpflichtet sind, die Entlastung für die laufende Abrechnungsperiode an den Mieter weiterzugeben und diesen unverzüglich in Textform über die erhaltenen Informationen sowie über die Höhe der die Höhe der Entlastung zu unterrichten (§ 5 Absatz 2 EWSG).
Zusätzlich werden die Wärmekunden von einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes profitieren. Entscheidend für diese, für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis 01. April 2024 geltende Maßnahme, ist der Zeitpunkt der Ablesezeitraums (BGBl 2022 I S. 1743). Dieser ist für die Wärmelieferungen 2022 der 31.12.2022. Die Umsatzsteuerabsenkung von 19% auf 7% findet daher auf das komplette Wärmejahr 2022 Anwendung. Die Wärmekunden müssen nichts unternehmen, da die Umsatzsteuersenkung in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt wird. Die Abrechnung erfolgt im kommenden Januar. ... Bundesfinanzministerium
Unabhängig von den Entlastungen können alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in den aktuell, sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich herausfordernden Zeiten, durch einen bewussten Umgang mit Energie ihren Geldbeutel schonen und einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. .... mehr zu diesem Thema
Tipps & Tricks zum Energiesparen
Ortenauer Energieexperte beantwortet im BZ-Talk vom 08.09.2022 Leserfragen. Dauer ca. 35 min.
Eine private Initiative wie die Nahwärmegenossenschaft Elzach sei ein wichtiger Beitrag für die Energieversorgung unter Verwendung regionaler natürlicher Ressourcen, so der SPD-Landesvorsitzender und Fraktionssprecher Andreas Stoch während seines Besuchs in Elzach am 29. September. Karl Weber und Martin Wisser berichteten von den Anfängen der Nahwärmeversorgung und ihrem Ausbau. "Wir sparen 1,5 Millionen Liter Heizöl im Jahr", sagte Weber. "Unser Brennmaterial bekommen wir aus einem Umkreis von 15 Kilometern". Die Asche, das einzige Abfallprodukt, werde zu Waldkalk aufbereitet. "Es ist kein Modell für Stuttgart oder für andere Großstädte, aber für den ländlichen Raum schon", so Martin Wisser. ... zum Artikel der BZ ... Im Elztäler Wochenbericht (S. 24) wird ergänzend erwähnt, dass die aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt auch nicht spurlos an der Nahwärmegenossenschaft vorbei gingen. Das mit Pellets betriebene Blockheizkraftwerk musste vorerst stillgelegt werden, da sich das Heizmaterial zu stark verteuert hat. Damit entfällt der Erlös durch die Stromproduktion.
E i n l a d u n g
Die Nahwärmegenossenschaft Elzach e.G. lädt am 29.07.2022 um 19:00 Uhr im Haus des Gastes zur Generalversammlung ein.
Stimmberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der Nahwärmegenossenschaft.
Falls Jemand im Verhinderungsfall einen Vertreter entsendet, muss dieser eine unterschriebene Vollmacht (siehe nebenstehend) mitbringen.
Tagesordnung
01. Begrüßung und Vorwort des Aufsichtsratsvorsitzenden
02. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2021
03. Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses 2021
04. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2021
05. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
06. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
07. Neuwahl des Aufsichtsrates und Bestellung des Vorstandes
08. Risikomanagement
09. Wärmepreisanpassung
10. Vorstellung der nächsten Teilschritte im Projekt
11. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Mit freundlichen Grüßen
Roland Tibi
Aufsichtsratsvorsitzender
gefasste Beschlüsse
Ergebnisse zur Wahl des neuen Aufsichtsratsmitgliedes und zur Abstimmung der Beschlüsse, Entlastungen
am 23. November 2021 informierte die Vorstandschaft den Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Jahreshauptversammlung 2020.
Die Rücklaufquote betrug erfreuliche 60,6%. Insgesamt gingen 223 Rückmeldungen ein, 6 waren ungültig.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch den Aufsichtsrat nahmen bei jeweils zwei Enthaltungen und Gegenstimmen 213 Mitglieder zustimmend zur Kenntnis. Der Übertragung des positiven Jahresergebnisses von 2.601,22 Euro auf das laufende Wirtschaftsjahr wurde mit demselben Ergebnis zugestimmt.
Beide Gremien erfuhren für ihre Tätigkeit im zurückliegenden Jahr entsprechend Entlastung. Das dadurch vermittelte Vertrauen motiviert die Verantwortlichen, sich auch weiterhin für das gemeinsame Unternehmen im Sinne einer nachhaltigen, klimafreundlichen und sicheren Wärmeversorgung in Bürgerhand zu engagieren.
Jahreshauptversammlung 2021 erneut in schriftlicher Form
Aufsichtsrat und Vorstandschaft haben die Entwicklung der Pandemie lange verfolgt und sich nach intensiver Beratung für eine schriftliche Durchführung der Jahreshauptversammlung entschieden.
Folgende Agenda soll dabei abgearbeitet werden:
Bis 22. Oktober 2021 haben Sie die Möglichkeit, uns vorab Ihre Wünsche, Fragen und Anregungen in schriftlicher Form zuzusenden:
per Post an: Nahwärmegenossenschaft Elzach eG, Industriestrasse 1, 79215 Elzach
oder per mail: info@nahwaerme-elzach.de
Am 05. November 2021 planen wir, Ihnen sämtliche Unterlagen samt unserer Antworten auf Ihre Fragen und Anregungen zu verschicken.
Bis zum 19. November 2021 erbitten wir Ihre Zustimmung zum Jahresabschluss und Ihr Votum bezüglich der Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates an die Geschäftsstelle im Freiumschlag zurück.
Neue CO2-Abgabe verteuert Heizen mit fossilen Brennstoffen
Um mittelfristig von den fossilen Brennstoffen wegzukommen und die Klimaziele durch eine CO2 Reduktion zu erreichen, hat die Bundesregierung eine CO2 Abgabe beschlossen, die seit Beginn des Jahres 2021 erhoben wird. Während die Abgabe dieses Jahr pro Tonne CO2 noch 25 € beträgt, steigt sie jährlich (2022: 30 €, 2023: 35 €, 2024: 45 €) auf 55 € /t CO2 im Jahre 2025. Beim Heizen mit regenerativen Energieträgern fällt die Abgabe hingegen nicht an. Die Nutzung der Nahwärme spart damit bares Geld: bei einem Verbrauch von beispielsweise 3.000 l Heizöl pro Jahr bedeutet das eine Ersparnis von rd 200 € in diesem Jahr, 2025 hingegen schon rd. 450 €. Ganz abgesehen davon wissen wir alle nicht, wie sich, insbesondere vor dem wirtschaftlichen Hintergrund der Corona-Pandemie, der Ölpreis entwickeln wird.
Neue Förderrichtlinien ab 2021
Zum 01.01.2021 ist der erste Baustein des neuen Förderprogramms Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start gegangen. Danach ist eine Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Anschluss an ein Nahwärmenetz einheitlich mit 35 % möglich. Der Fördersatz erhöht sich um weitere 10 % auf 45 %, wenn eine ineffiziente Ölheizung durch den Anschluss ersetzt wird. Neben den eigentlichen Kosten des Hausanschlusses und der Übergabestation sind alle weiteren dadurch entstehenden Kosten umfasst. Durch die neue Förderung über die BAFA erhöht sich die Förderquote um rd. 4 %. Aktuell lassen wir von der finanzierenden Bank prüfen, ob eine kumulative Förderung möglich ist, da das bisher angewandte Förderprogramm der KfW weiterhin gültig bleibt. Eine Einschränkung ist dabei mit in das Gesetz aufgenommen. Es ist nunmehr zwingend die Einschaltung eines Energie-Effizient-Experten notwendig.
Bundesförderung für effektive Wärmenetze (BAFA)
Übersicht KfW Programme für Privatpersonen und Unternehmen
Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, den Stand ihres Wärmezählers der Nahwärmegenossenschaft elektronisch übermitteln zu wollen. Der für diese Form der Datenerhebung vorgesehene Zeitraum
ist leider überschritten.
Um die nach der Abfrage erforderlichen Hausbesuche koordinieren zu können, mussten wir die Abfrage nun schliessen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Steuerbüro Wisser in Elzach. Vielen Dank!
VIELEN DANK für Ihre Mithilfe!
161 Mitglieder haben den Stand ihres Wärmezählers elektronisch übermittelt
110 Mitglieder haben die schriftliche Variante der Datenerhebung genutzt.
Das entspricht einer fantastischen Rücklaufquote von über 87%!
Ein super Zeichen für unsere Gemeinschaft und Solidarität. DANKE!
07.06.2020 Mehrwertsteueränderung
Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corana-Krise vom 29.06.2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – (BGBl. I 2020 S.1512) wurde die Senkung der Umsatzsteuer beschlossen. Die Änderung tritt zum 01.07.2020 in Kraft und ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Wir werden die Umsatzsteuer-Senkung vollständig an unsere Kund*innen weitergeben. Sie brauchen dafür nichts zu unternehmen. Die Berechnung des verringerten Umsatzsteuersatzes wird automatisch in der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. Die geleisteten Abschläge werden in der gezahlten Höhe von der Jahresrechnung abgezogen.
NEU: TELEFONNUMMER HEIZZENTRALE: 9 2 4 4 7 2 5
unser Serviceteam erreichen Sie, zB bei Störungen, unter obiger Rufnummer. Eine entsprechende Rufweiterleitung ist eingerichtet.
erfreuliches Interesse beim Tag der offenen Tür
Groß war der Zulauf, das Interesse und der Zuspruch am Tag der offenen Tür der Heizzentrale.
Zum offiziellen Beginn begrüßte der Aufsichtsratsvorsitzende BM Tibi seine anwesenden Bürgermeisterkollegen, den Klimaschutzbeauftragten des Landkreises, Vertreter aus dem Gemeinderat, der ausführenden Firmen, der Banken, die Mitglieder des Aufsichtsrats und die Vorstände, deren Arbeit er lobend hervorhob. Vorstandsmitglied Peter Haiß gab einen kurzen Abriß über die Entstehung und den geplanten Fortgang des Nahwärmeprojekts und dankte allen Beteiligten, dem Ingenieuren Berghoff und Hölken, allen Helfern, Interessierten und der Bevölkerung für deren Verständnis hinsichtlich der Belästigungen, welche durch die Baumaßnahmen zwangsläufig entstehen. Passend zu diesen untermalte die Baggerband der Stadtmusik Elzach die Veranstaltung.
Den ganzen Tag über fanden Führungen durch die Heizzentrale und interessante Fachgespräche statt.
Beteiligungserklärung - das Formular kann am PC ausgefüllt werden. Danach ausdrucken, unterschreiben und bei der Genossenschaft einreichen
aktualisierter Wärmeliefervertrag - Änderung der Wartungsklausel entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.06.18
Bei der Koordination der weiterführenden Baumaßnahmen sind folgende Termine zu berücksichtigen
Wir versuchen die Beeinträchtigungen, die durch die Baumaßnahmen entstehen, so gering wie möglich zu halten und bitten die Bevölkerung um Verständnis.
Sitz
Rathaus Elzach
Hauptstrasse 69
79215 Elzach
Büroanschrift
Steuerbüro Wisser
Industriestrasse 1
79215 Elzach
bei Störung
Tel: +49(0)7682 92 44 725