Häufig gestellte Fragen und antworten (FAQ)

Sollten Sie Fragen haben, die von allgemeinem Interesse sein könnten und die Sie hier noch nicht beantwortet finden, schreiben Sie uns bitte: Kontakt


Welche Kosten kommen auf mich zu?

Eine Voraussetzung für einen Anschluß an die Nahwärmeversorgung ist, dass Sie Mitglied der Genossenschaft werden. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich einmalig auf 2.000 €.

Hinzu kommen einmalig zu entrichtende Anschlußkosten. Diese hängen von der Leitungslänge ab. Wir unterscheiden dabei die Außenleitung von der Innenleitung. Die Außenleitung wird ab Straßenmitte bis zu ihrer Hauswand berechnet, die Innenleitung von der Hauswand bis zur Übergabestation (in Meter, jeweils aufgerundet). Zusätzlich sind noch die Kosten für die Übergabestation zu entrichten.

Fördergelder, welche die Genossenschaft erhält, werden Ihnen gutgeschrieben.
Vor dem Anschluss erhalten Sie ein individuell auf Ihre Situation abgestimmtes Angebot. Um ein Angebot zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Nahwärmegenossenschaft (Kontakt). Diese vermittelt einen vor-Ort Termin mit dem Ingenieur.

Zusätzlich werden noch Kosten für die Demontage der bestehenden Heizanlage und für sekundärseitige Maßnahmen auf Sie zukommen, gegebenenfalls auch Kosten für die Erneuerung des Warmwasserbereiters.

Nach Inbetriebnahme werden wir einen monatlichen Abschlag erheben, der sich an Ihrem bisherigen Wärmeverbrauch (zumeist Ölverbrauch) orientiert. Zum Jahresende werden Ihre tatsächlichen Wärmeverbräuche (kWh) erhoben und dann mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.


Wann kommen die Anschlußkosten auf mich zu?

Der Mitgliedsbeitrag wird fällig, frühestens 14 Tage nachdem Sie die Beteiligungserklärung abgegeben haben.

Zur Reduzierung der Fremdfinanzierungsmittel wird die Genossenschaft vor dem Anschluss einen Baukostenzuschuß in Höhe von 50% der Angebotssumme (brutto, abzgl. des Mitgliedsbeitrags) in Rechnung stellen. Die restlichen Baukosten werden nach Anschluß an die Nahwärmeversorgung abgerechnet. Dafür werden die tatsächlich angefallenen Kosten ermittelt und mit dem geleisteten Baukostenzuschuß und den Fördermitteln verrechnet. 


Was ist, wenn ich erst später anschließen möchte?

Sollten Sie die Nahwärme erst dann abnehmen wollen, nachdem Ihr bisheriger Brennstoff (zB Öl) aufgebraucht ist, ist zu bedenken, dass Ihnen damit Fördergelder verloren gehen könnten. Zudem liegt es in unser aller Interesse,  dass möglichst rasch viel Wärme abgenommen wird. Aus diesem Grunde hat sich die Vorstandschaft dazu entschlossen, Ihnen das Heizöl abzukaufen und zur Abdeckung der Spitzenlasten zu verwenden. Sprechen Sie uns an.

Sollten Sie erst die Leitungen verlegen lassen wollen, nachdem die Baumaßnahmen in ihrer Straße fertiggestellt wurden, so wird der Anschluß entsprechend teurer. Nicht nur, dass die Straße erneut aufgebrochen werden muss, auch die Baufirmen haben zusätzlichen Aufwand und entsprechende Mehrkosten. 


Kann ich selbst bauen?

Eigenbauleistungen können wir schon allein aus Gewährleistungsgründen nicht empfehlen.


Wie hoch ist die Abgasbelastung der neuen Heizzentrale?

Die neue Heizzentrale wird mit einem hocheffizienten Elektrofilter ausgestattet. Dieser reduziert die Emissionen auf Werte, die weit unter den Grenzwerten liegen werden. In der Hauptsache wird Wasserdampf aus dem ca. 25 m hohen Schornstein ausgestoßen.